Fallen Steuern auf meine über VIAINVEST erzielten Einkünfte an?

Als lizenzierte Investmentplattform ist VIAINVEST gesetzlich verpflichtet, von den Einkünften privater Investoren, die aus Investitionen in regulierte Finanzinstrumente innerhalb der Plattform entstehen, eine Steuer einzubehalten.

Der Standardsteuersatz für die Quellensteuer beträgt 5% für Steueransässige in der EU bzw. im EWR und 25,5% für alle anderen, einschließlich Steueransässiger in Lettland. Die Steuersätze einiger Länder können gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland reduziert werden. Wenn Ihr Steueransässigkeitsland Ihnen erlaubt, den niedrigeren Quellensteuersatz zu nutzen, reichen Sie bitte die von Ihrem Steueransässigkeitsland ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung ein.

Den für Ihr Steueransässigkeitsland geltenden Satz finden Sie in der Tabelle im Abschnitt „Welche Quellensteuersätze gelten?“ weiter unten.

Bitte beachten Sie, dass die Quellensteuer nur auf den Zinsanteil der Erträge angewendet wird, während Tilgungszahlungen nicht besteuert werden.

Wie ändere ich meine Steueransässigkeit?

Um Ihre Steueransässigkeit zu aktualisieren, gehen Sie in Ihrem Profil zu Einstellungen → Dokumente hochladen und laden Sie eine gültige Steueransässigkeitsbescheinigung hoch. Stellen Sie sicher, dass die Bescheinigung Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) eindeutig enthält.

Wo erhalte ich die Steueransässigkeitsbescheinigung?

Die Steuerbescheinigung wird von den Steuerbehörden in Ihrem Steueransässigkeitsland ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an die Steuerbehörde, um Informationen dazu zu erhalten, wie Sie Ihre Steuerbescheinigung erhalten. Die Bescheinigungen können je nach Wohnsitzland online oder persönlich ausgestellt werden.

Jedes Land hat seine eigene Definition der Steueransässigkeit, aber:

  • In der Regel gelten Sie als steueransässig in dem Land, in dem Sie mehr als sechs Monate im Jahr verbringen.
  • Wenn Sie weniger als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land verbringen, bleiben Sie normalerweise in Ihrem Heimatland steueransässig.

Wie lade ich die Steueransässigkeitsbescheinigung hoch?

Das Dokument kann hochgeladen werden, indem Sie Ihr Profil aufrufen und zur Seite Einstellungen -> Dokumente hochladen gehen.

Sobald das Dokument genehmigt wurde, wird der reduzierte Steuersatz automatisch auf weitere Zinserträge angewendet, die auf Ihr VIAINVEST-Konto eingehen.

Welche Angaben muss meine Steueransässigkeitsbescheinigung enthalten?

Ihre Steueransässigkeitsbescheinigung muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
  • Eine Bestätigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Ihrem Steueransässigkeitsland und Lettland, aus der hervorgeht, dass es auf in Lettland erzielte Einkünfte anwendbar ist.
  • Das aktuelle Jahr oder der Zeitraum, für den die Bescheinigung ausgestellt wurde, muss ersichtlich sein.

Einige Steuerbehörden stellen Steuerbescheinigungen separat für jedes Land aus, andere fassen sie in einem Dokument zusammen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerbescheinigung das Bestehen des Abkommens mit Lettland bestätigt.

Welche Quellensteuersätze gelten?

Sobald Ihre eingereichte Steueransässigkeitsbescheinigung genehmigt wurde, können Sie von reduzierten Quellensteuersätzen auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens mit Lettland profitieren.

Der Standardsteuersatz für die Quellensteuer für Steueransässige in der EU bzw. im EWR beträgt 5%, und für die Anwendung des Standardsatzes ist keine Bescheinigung erforderlich. Wenn Ihr Steueransässigkeitsland von Ihrem Staatsangehörigkeitsland abweicht, ist eine gültige Steuerbescheinigung erforderlich, die dies bestätigt; andernfalls wird Ihr Staatsangehörigkeitsland für Steuerzwecke verwendet.

Die vollständige Liste der Steuersätze nach Ländern, gültig ab dem 1. Januar 2025, finden Sie unten.


Steueransässigkeitsland des privaten Investors Steueransässigkeitsbescheinigung eingereicht Keine Steueransässigkeitsbescheinigung
 
Litauen 0% 5%
 
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Republik Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Norwegen 5% 5%
 
Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA, Hongkong, Republik Indien, Japan, Kanada, Republik Korea, Vereinigte Mexikanische Staaten, Republik Singapur 10% 25,5%
 
Lettland, Brasilien, Australien, Republik Südafrika, Sonstige 25,5% 25,5%


Die vor dem 1. Januar 2025 geltenden Steuersätze sind unten zu Ihrer Orientierung aufgeführt.


Steueransässigkeitsland des privaten Investors Steueransässigkeitsbescheinigung eingereicht Keine Steueransässigkeitsbescheinigung
 
Litauen 0% 5%
 
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Republik Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Norwegen 5% 5%
 
Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA, Hongkong, Republik Indien, Japan, Kanada, Republik Korea, Vereinigte Mexikanische Staaten, Republik Singapur 10% 20%
 
Lettland, Brasilien, Australien, Republik Südafrika, Sonstige 20% 20%


Die vor dem 1. Januar 2023 geltenden Steuersätze sind unten zu Ihrer Orientierung aufgeführt.


Steueransässigkeitsland des privaten Investors Steueransässigkeitsbescheinigung eingereicht Keine Steueransässigkeitsbescheinigung
 
Litauen 0% 20%
 
Bulgarien 5% 20%
 
Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Republik Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen, Schweiz, USA, Hongkong, Republik Indien, Japan, Kanada, Republik Korea, Vereinigte Mexikanische Staaten, Republik Singapur 10% 20%
 
Liechtenstein, Brasilien, Australien, Republik Südafrika 20% 20%